Der Dienst Frankfurt.WAHLATLAS wird vom Magistrat – Bürgeramt, Statistik und Wahlen – der Stadt Frankfurt am Main kostenlos angeboten. Er darf weder von Parteien noch Wahlwerbenden oder Wahlhelfenden zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen, sowie für Wahlen zum Oberbürgermeister / zur Oberbürgermeisterin. Missbräuchlich ist insbesondere die Verlinkung in Webauftritten, die einzelne Parteien oder Kandidaten unterstützen. Keinesfalls darf der Dienst in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Magistrats zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
| Kurzbezeichnung | Träger des Wahlvorschlags |
|---|---|
| ABG | Aktion Bürger für Gerechtigkeit |
| Tierschutz hier! | Aktion Partei für Tierschutz |
| AfD | Alternative für Deutschland |
| APPD | Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands |
| dieBasis | Basisdemokratische Partei Deutschland |
| BGF | Bulgarische Gemeinschaft Frankfurt |
| GRÜNE | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| Bündnis C | Bündnis C – Christen für Deutschland |
| BÜNDNIS DEUTSCHLAND | BÜNDNIS DEUTSCHLAND |
| BIG | Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit |
| BSW | Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft |
| BFF | Bürger Für Frankfurt |
| CDU | Christlich Demokratische Union Deutschlands |
| DIALOGINITIATIVE | DAJ ZNAK Polnische Dialoginitiative für Frankfurt |
| DAVA | Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch |
| DKP | Deutsche Kommunistische Partei |
| dFfm | DIE FRANKFURTER |
| Team Todenhöfer | Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer |
| Heimat | Die Heimat |
| Die Linke | Die Linke |
| DIE NEUE MITTE | Die Neue Mitte |
| SL | Die Sozialliberalen |
| BÜNDNIS21 | diePinken/Bündnis21 |
| ELF | EUROPA LISTE FÜR FRANKFURT |
| FAMILIE | Familien-Partei Deutschlands |
| FFWG | Frankfurter Freie Wählergruppe |
| FDP | Freie Demokratische Partei |
| FPF | FREIE PARTEI FRANKFURT |
| FREIE WÄHLER | FREIE WÄHLER |
| Gartenpartei Ffm | Gartenpartei Frankfurt am Main |
| IBF | Ich bin ein Frankfurter |
| ISF | INTERNATIONALE STIMME FRANKFURT |
| KLIMALISTE | Klimaliste Deutschland |
| KLIMALISTE | Klimaliste Frankfurt |
| LKR | Liberal-Konservative Reformer |
| MLPD | Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands |
| MENSCHLICHE WELT | Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklichsein aller |
| MERA25 | MERA25 |
| NPD | Nationaldemokratische Partei Deutschlands |
| ÖkoLinX-ARL | ÖkoLinX-Antirassistische Liste |
| ÖDP | Ökologisch-Demokratische Partei |
| LETZTE GENERATION | Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation |
| PdH | Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt |
| PDV | Partei der Vernunft |
| Partei des Fortschritts | |
| Die PARTEI | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative |
| Gesundheitsforschung | Partei für Gesundheitsforschung |
| Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung | Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung |
| Tierschutzpartei | PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ |
| PIRATEN | Piratenpartei Deutschland |
| RF | Rumänen für Frankfurt - Români pentru Frankfurt |
| SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
| SGP | Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale |
| VD | Vereinte Demokraten |
| Volt | Volt Deutschland |
| V-Partei³ | V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer |
| KLIMALISTE WÄHLERLISTE | Wählerliste Klimaliste Hessen |
| WF | wir frankfurter / Sven Junghans Fährmann-Unternehmer |
Das Stadtgebiet ist für die Wahlorganisation in Wahlbezirke eingeteilt. Sie bilden die unterste räumliche Einheit im Wahlgeschehen. Diese Einteilung wird routinemäßig vor jeder Wahl punktuell überprüft. Dabei sind erfahrungsgemäß nur bei einzelnen Wahlbezirken Grenzveränderungen erforderlich. Große systematische Überprüfungen der vollständigen Wahlbezirksgliederung finden in größeren Zeitabständen statt.
Rechtliche Grundlage für die Einteilung der allgemeinen Wahlbezirke sind die Wahlgesetze und Wahlordnungen des Bundes und des Landes Hessen. Danach sollen Wahlbezirke nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Als Obergrenze gilt die Zahl von 2.500 gemeldeten volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern für einen Wahlbezirk.
Neben den gesetzlichen Vorgaben werden bei der regelmäßigen Überprüfung auch die allgemeine Wahlbeteiligung und das Briefwahlaufkommen berücksichtigt. Beachtet werden außerdem fußläufige Entfernungen zum Wahllokal. Die Grenzen der Bundes- und Landtagswahlkreise sowie der Ortsbezirke dürfen bei Änderungen der Wahlbezirksgrenzen nicht berührt werden, da sie eigenständige Wahlgebiete darstellen.
Das Nummerierungssystem der Wahlbezirke ist an die Stadtbezirke angelehnt. Zum Beispiel bezeichnet die Wahlbezirksnummer 010-01 im Stadtbezirk 010 (Altstadt) den Wahlbezirk mit der Nummer 1. Aus wahlrechtlichen Gründen sind einige der Stadtbezirke nicht aufgeführt. Diese sind in anderen Stadtbezirken enthalten.
Die Wahlergebnisse der Stadtverordnetenwahl 2021, der Landtagswahl 2023 (Landesstimmen), der Europawahl 2024 sowie der Bundestagswahl 2025 (Zweitstimmen) liegen für die 376 allgemeinen Wahlbezirke vor. Da sich der Gebietsstand für die Kommunalwahl 2026 verändert, wurden alle Ergebnisse auf diesen Stand umgerechnet. Dies geschieht anteilig nach der Wahlbevölkerung zum 30. Juni 2025 in den Wahlbezirken.
In die Ergebnisse der allgemeinen Wahlbezirke wurde die Briefwahl eingerechnet. Dabei werden die Ergebnisse in einem Briefwahlbezirk durch ein Rechenverfahren auf die ihm zugeordneten allgemeinen Wahlbezirke umgelegt. Zur Verteilung auf die allgemeinen Wahlbezirke dient die Zahl der Wählerinnen und Wähler mit Sperrvermerk, also der potentiellen Briefwählerinnen und Briefwähler, als Gewichtungsfaktor. Die Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken berücksichtigt die Briefwählerinnen und -wähler und stellt somit eine rechnerische Größe dar.
Wenn angetretene Wahlvorschläge bei einer Wahl keine Stimmen erhalten haben, werden sie nicht ausgewiesen.
Die Daten zur Wahlbevölkerung beziehen sich auf den Stand der gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnervom 30. Juni 2021 bzw. 2025. Zur Wahlbevölkerung zählen alle deutschen und EU-Staatsangehörigen ab 18 Jahren.
In den Karten werden die Merkmalsausprägungen in Quartilen abgebildet. Dazu werden die Merkmalsausprägungen in aufsteigende Reihenfolge gebracht und in vier gleiche Abschnitte unterteilt.
Das unterste oder erste Quartil umfasst die kleinsten (z. B. die niedrigsten Stimmenanteile), das oberste oder letzte Quartil die größten Werte (z. B. die höchsten Stimmenanteile).