Nutzungseinschränkung des Angebots

Der Dienst Frankfurt.WAHLATLAS wird vom Magistrat – Bürgeramt, Statistik und Wahlen – der Stadt Frankfurt am Main kostenlos angeboten. Er darf weder von Parteien noch Wahlwerbenden oder Wahlhelfenden zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen, sowie für Wahlen zum Oberbürgermeister / zur Oberbürgermeisterin. Missbräuchlich ist insbesondere die Verlinkung in Webauftritten, die einzelne Parteien oder Kandidaten unterstützen. Keinesfalls darf der Dienst in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Magistrats zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Abkürzungen der Parteien/Wählergruppen

Kurzbezeichnung Träger des Wahlvorschlags
ABG Aktion Bürger für Gerechtigkeit
Tierschutz hier! Aktion Partei für Tierschutz
AfD Alternative für Deutschland 
APPD Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands
dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
BGF Bulgarische Gemeinschaft Frankfurt
GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bündnis C Bündnis C – Christen für Deutschland
BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
BIG Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
BSW Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft
BFF Bürger Für Frankfurt
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
DIALOGINITIATIVE DAJ ZNAK Polnische Dialoginitiative für Frankfurt
DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
DKP Deutsche Kommunistische Partei
dFfm DIE FRANKFURTER
Team Todenhöfer Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Heimat Die Heimat
Die Linke Die Linke
DIE NEUE MITTE Die Neue Mitte
SL Die Sozialliberalen
BÜNDNIS21 diePinken/Bündnis21
ELF EUROPA LISTE FÜR FRANKFURT
FAMILIE Familien-Partei Deutschlands
FFWG Frankfurter Freie Wählergruppe
FDP Freie Demokratische Partei
FPF FREIE PARTEI FRANKFURT
FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
Gartenpartei Ffm Gartenpartei Frankfurt am Main
IBF Ich bin ein Frankfurter
ISF INTERNATIONALE STIMME FRANKFURT
KLIMALISTE Klimaliste Deutschland
KLIMALISTE Klimaliste Frankfurt
LKR Liberal-Konservative Reformer
MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklichsein aller
MERA25 MERA25
NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands
ÖkoLinX-ARL ÖkoLinX-Antirassistische Liste
ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei
LETZTE GENERATION Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation
PdH Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt
PDV Partei der Vernunft
PDF Partei des Fortschritts
Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Gesundheitsforschung Partei für Gesundheitsforschung
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
PIRATEN Piratenpartei Deutschland
RF Rumänen für Frankfurt - Români pentru Frankfurt
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
VD Vereinte Demokraten
Volt Volt Deutschland
V-Partei³ V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
KLIMALISTE WÄHLERLISTE Wählerliste Klimaliste Hessen
WF wir frankfurter / Sven Junghans Fährmann-Unternehmer

Methodische Hinweise

… zur Einteilung der Stadt in Wahlbezirke

Das Stadtgebiet ist für die Wahlorganisation in Wahlbezirke eingeteilt. Sie bilden die unterste räumliche Einheit im Wahlgeschehen. Diese Einteilung wird routinemäßig vor jeder Wahl punktuell überprüft. Dabei sind erfahrungsgemäß nur bei einzelnen Wahlbezirken Grenzveränderungen erforderlich. Große systematische Überprüfungen der vollständigen Wahlbezirksgliederung finden in größeren Zeitabständen statt.

Rechtliche Grundlage für die Einteilung der allgemeinen Wahlbezirke sind die Wahlgesetze und Wahlordnungen des Bundes und des Landes Hessen. Danach sollen Wahlbezirke nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Als Obergrenze gilt die Zahl von 2.500 gemeldeten volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern für einen Wahlbezirk.

Neben den gesetzlichen Vorgaben werden bei der regelmäßigen Überprüfung auch die allgemeine Wahlbeteiligung und das Briefwahlaufkommen berücksichtigt. Beachtet werden außerdem fußläufige Entfernungen zum Wahllokal. Die Grenzen der Bundes- und Landtagswahlkreise sowie der Ortsbezirke dürfen bei Änderungen der Wahlbezirksgrenzen nicht berührt werden, da sie eigenständige Wahlgebiete darstellen.

… zur Nummerierung der Wahlbezirke

Das Nummerierungssystem der Wahlbezirke ist an die Stadtbezirke angelehnt. Zum Beispiel bezeichnet die Wahlbezirksnummer 010-01 im Stadtbezirk 010 (Altstadt) den Wahlbezirk mit der Nummer 1. Aus wahlrechtlichen Gründen sind einige der Stadtbezirke nicht aufgeführt. Diese sind in anderen Stadtbezirken enthalten.

… zu den Wahlergebnissen

Die Wahlergebnisse der Stadtverordnetenwahl 2021, der Landtagswahl 2023 (Landesstimmen), der Europawahl 2024 sowie der Bundestagswahl 2025 (Zweitstimmen) liegen für die 376 allgemeinen Wahlbezirke vor. Da sich der Gebietsstand für die Kommunalwahl 2026 verändert, wurden alle Ergebnisse auf diesen Stand umgerechnet. Dies geschieht anteilig nach der Wahlbevölkerung zum 30. Juni 2025 in den Wahlbezirken.

In die Ergebnisse der allgemeinen Wahlbezirke wurde die Briefwahl eingerechnet. Dabei werden die Ergebnisse in einem Briefwahlbezirk durch ein Rechenverfahren auf die ihm zugeordneten allgemeinen Wahlbezirke umgelegt. Zur Verteilung auf die allgemeinen Wahlbezirke dient die Zahl der Wählerinnen und Wähler mit Sperrvermerk, also der potentiellen Briefwählerinnen und Briefwähler, als Gewichtungsfaktor. Die Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken berücksichtigt die Briefwählerinnen und -wähler und stellt somit eine rechnerische Größe dar.

Wenn angetretene Wahlvorschläge bei einer Wahl keine Stimmen erhalten haben, werden sie nicht ausgewiesen.

… zur Wahlbevölkerung

Die Daten zur Wahlbevölkerung beziehen sich auf den Stand der gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnervom 30. Juni 2021 bzw. 2025. Zur Wahlbevölkerung zählen alle deutschen und EU-Staatsangehörigen ab 18 Jahren.

… zur Klassifizierung in den Karten

In den Karten werden die Merkmalsausprägungen in Quartilen abgebildet. Dazu werden die Merkmalsausprägungen in aufsteigende Reihenfolge gebracht und in vier gleiche Abschnitte unterteilt.

Das unterste oder erste Quartil umfasst die kleinsten (z. B. die niedrigsten Stimmenanteile), das oberste oder letzte Quartil die größten Werte (z. B. die höchsten Stimmenanteile).